Lebenslagen
Arbeit und Beruf
2. Besondere Personengruppen
2.3. Behinderte Menschen
Zur Integration behinderter Menschen ins Arbeitsleben wird eine Reihe von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LL) gewährt. Die Förderung umfasst Maßnahmen und Leistungen, die Jugendlichen und Erwachsenen bei einer vorhandenen oder drohenden Behinderung helfen sollen, möglichst auf Dauer beruflich eingegliedert zu werden oder eingegliedert zu bleiben.
Mögliche Leistungen können sein:
- Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Beratung und Vermittlung, zu Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen
- Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen einer Behinderung erforderlichen Grundausbildung
- berufliche Anpassung und Weiterbildung
- berufliche Ausbildung
- Gründungszuschuss
Um die Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben kümmern sich in allen Agenturen für Arbeit speziell qualifizierte Beratungskräfte der Reha-Teams.
Ferner helfen Integrationsfachdienste im Auftrag des Integrationsamtes des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (kvjs) besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen dabei, einen Arbeitsplatz zu finden oder zu behalten.
Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (LL) wird in Deutschland insbesondere dadurch unterstützt, dass Arbeitgeber ab einer monatlichen Beschäftigtenzahl von 20 (Jahresdurchschnitt) verpflichtet sind, mindestens 5 Prozent schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Im gleichnamigen Kapitel der Lebenslage "Leben mit einer Behinderung" informieren wir Sie über Berufsförderungsmaßnahmen und finanzielle Leistungen, die auch Arbeitgebern zugute kommen können, wenn sie behinderte Menschen beschäftigen.
In allen Fragen der Rehabilitation können Sie sich auch an die Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation wenden. Die Rehabilitationsträger in Baden-Württemberg haben für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt interdisziplinäre Spezialistenteams gebildet, die Sie gerne beraten.